Neuer Vorstand des Fördervereins

Liebe Mitglieder des Fördervereins,
wir hoffen, Sie hatten ein schönes Schuljahr und möchten uns heute mit einer wichtigen Mitteilung an Sie wenden.

Am 16.07.2025 der letzten Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vorstand für den Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule gewählt. Wir freuen uns sehr, uns Ihnen auf diesem Wege kurz vorzustellen:

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Die Satzung des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen „Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen.

1.2 Sitz des Vereins ist Berlin Spandau

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. Er will die Astrid Lindgren-Grundschule ideell und finanziell unterstützen. Im Einzelnen bedeutet das: Förderung kultureller, bildender und sportlicher Veranstaltungen der Schule. Dazu gehören zum Beispiel: Hilfeleistungen bei Klassen- und Gemeinschaftsfahrten, Beschaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernmittel, Musikinstrumenten, Sportausrüstungen sowie Buchprämien.

2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 3 (§51-68) der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Beiträgen und sonstigen Zuwendungen.

2.4 Bei Auflösung des Vereins (§6) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Bezirksamt Spandau mit ausschließlicher und unmittelbarer Verwendung für schulische Zwecke der Astrid Lindgren-Grundschule.

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