Die Satzung des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen “Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.” und ist im Vereinsregister eingetragen.

1.2 Sitz des Vereins ist Berlin Spandau

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. Er will die Astrid Lindgren-Grundschule ideell und finanziell unterstützen. Im Einzelnen bedeutet das: Förderung kultureller, bildender und sportlicher Veranstaltungen der Schule. Dazu gehören zum Beispiel: Hilfeleistungen bei Klassen- und Gemeinschaftsfahrten, Beschaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernmittel, Musikinstrumenten, Sportausrüstungen sowie Buchprämien.

2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 3 (§51-68) der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Beiträgen und sonstigen Zuwendungen.

2.4 Bei Auflösung des Vereins (§6) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Bezirksamt Spandau mit ausschließlicher und unmittelbarer Verwendung für schulische Zwecke der Astrid Lindgren-Grundschule.

 

§3 Mitgliedschaft

3.1 Mitglied des Vereins kann werden, wer den Vereinszweck unterstützen will, insbesondere Eltern, Lehrer/innen und Schüler.

3.2 Die Beitrittserklärung bedarf der Schriftform. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3.3 Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.

3.4 Die Mitgliedschaft endet durch a) Austritt, b) Ausschluss, c) Tod

3.5 Der Austritt ist nur zum Monatsende und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist möglich.

3.6 Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitglied dem Vereinszweck zuwiderhandelt oder dessen Interessen schadet. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

3.7 Es sind Mitgliederbeiträge zu leisten. Über die Höhe und die Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung.

§4 Organe des Vereins

4.1 Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

4.2 Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Jedes Mitglied kann beim Vorstand schriftlich deren Ergänzung beantragen.

4.3 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins liegt oder wenn 20% der Mitglieder dies beantragen.

4.4 Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das von einem Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben ist.

4.5 Der Vorstand besteht aus
a) der/dem Vorsitzenden
b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) der/dem Kassenwart/in
d) der/dem Schriftführer/in

4.6 Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

4.7 Der Verein wird jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten (§26 BGB). Beisitzer sind nur im Zusammenwirken mit einem der unter 4.5 a-d genannten Personen vertretungsberechtigt.

§5 Satzungsänderung

5.1. Die Satzung kann nur mit 2/3 der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung geändert werden.

§6 Auflösung

6.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einberufenen Mitgliederversammlung mit Mehrheit von neun Zehntel der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen werden.

6.2 Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand, wenn die Mitgliederversammlung keine anderen Liquidationen bestellt.

6.1 Die Liquidation bedarf der Zustimmung des Finanzamtes.

Bankverbindung: Förderverein der Astrid Lindgren Grundschule e.V.
Deutsche Kreditbank AG

IBAN DE93 1203 0000 1020 2998 46

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 €/ Jahr

Stand März 2015