Werden Sie Mitglied des Fördervereins!

Engagieren Sie sich für eine gute Sache… …denn mit vielen Händen kann man auch große Projekte stemmen.   Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 Euro pro Jahr. Das ist für jeden Einzelnen ein übeschaubarer Betrag, mit dem gemeinschaftlich viel erreicht werden kann. Sie möchten lieber (noch) kein Geld geben? Dann geben Sie Zeit! Für alle Aktionen braucht Weiterlesen…

Die Satzung des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen „Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule e.V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen.

1.2 Sitz des Vereins ist Berlin Spandau

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. Er will die Astrid Lindgren-Grundschule ideell und finanziell unterstützen. Im Einzelnen bedeutet das: Förderung kultureller, bildender und sportlicher Veranstaltungen der Schule. Dazu gehören zum Beispiel: Hilfeleistungen bei Klassen- und Gemeinschaftsfahrten, Beschaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernmittel, Musikinstrumenten, Sportausrüstungen sowie Buchprämien.

2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 3 (§51-68) der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus Beiträgen und sonstigen Zuwendungen.

2.4 Bei Auflösung des Vereins (§6) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Bezirksamt Spandau mit ausschließlicher und unmittelbarer Verwendung für schulische Zwecke der Astrid Lindgren-Grundschule.

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